AGB für die Vermietung Ferienwohnung Lemgo, Lärchenstraße 8
§1 Vertragsgegenstand
Abgeschlossene Ferienwohnung bestehend aus Wohnraum mit Eßzimmer, Badezimmer,Küche und 2 Schlafzimmer, vollständig ausgestattet. Die Ferienwohnung ist für Wohnzwecke für bis zu 4 Personen geeignet. Eine Belegung der Ferienwohnung mit mehr als 4 Personen ist nicht gestattet und führt zur sofortigen Beendigung des Vertragsverhältnisses bzw. zur fristlosen Kündigung. Eine Untervermietung ist nicht gestattet. Eine Überlassung der Wohnung an andere Personen als den Vertragspartner ist nicht zulässig. Der Vertragspartner ist bei Vertragsantritt dazu verpflichtet, sich auszuweisen.
Die Ferienwohnung steht für den Tag des Vertragsbeginns ab 14 Uhr zur Verfügung (frühere Anreise nur nach Absprache). Am Tag des Vertragsendes muss die Wohnung bis 10:00 Uhr vollständig geräumt werden.
Die Schlüsselübergabe und damit Übergabe der Wohnung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, um 14:00 Uhr
§2 Vertragsschluss
Mit der Buchungsbestätigung ist der Vertrag rechtskräftig, die Vertragspartner erkennen die AGB als verbindlich an.
Die Buchungsbestätigung wird dem Mieter per Email oder per Post zugestellt.
§3 Vertragsdauer
Die Ferienwohnung steht aus organisatorischen Gründen vertraglich am Buchungstag ab spätestens 14:00 Uhr zur Verfügung. Bei Bedarf kann es gegebenenfalls Absprachen für eine frühere Nutzung geben.
Die Ferienwohnung muss am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr geräumt sein.
§4 Vorbehalte
Bei der Ferienwohnung handelt es sich um eine Nichtraucher-Wohnung. Rauchen ist in der Wohnung nicht erlaubt.
Die Ferienwohnung darf nur ausschließlich für Wohnzwecke genutzt werden.
Haustiere dürfen nicht mitgeführt werden.
§5 Preise und Konditionen
Bis 2 Personen : 40 € pro Nacht (inkl. MwSt.)
Jede weitere Person : 20 € pro Nacht (inkl.MwSt.)
Pauschale für die Endreinigung : 40 € (inkl. MwSt.)
Mindestbuchung 2 Nächte
Pro Einzelzimmer 5€ Aufschlag pro Nacht
Im Preis enthalten sind : Bettwäsche, Handtücher, Strom, Wasser und Heizung
§8 Haftung
Der Mieter ist verantwortlich für den Zustand und die Vollständigkeit der Ferienwohnung, so wie er es übernommen hat. Aufgrund der hochwertigen Ausstattung ist er gehalten, pfleglich mit dem Inventar umzugehen. Schäden sind dem Vermieter zu melden.
Bei Bezug der Ferienwohnung, aber spätestens bis zum Abend des Bezugstages um 20:00 Uhr sind Schäden zu melden, die bei Vertragsbeginn bereits bestanden.
§9 Schadensersatzpflicht
Der Mieter haftet für Schäden, die durch ihn verschuldet sind. Hierzu zählen auch Forderungen aufgrund von Schäden, die ein Weitervermieten der Ferienwohnung im Anschluss nicht zulassen, z.B. Rauchen in der Wohnung oder Beschädigungen des Inventars.
§10 Haftungsausschluss
Eine Haftung für Sachen des Mieters wird nicht übernommen, hierfür ist der Mieter alleine verantwortlich.
§11 Sprache, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Gerichtsstand für Klagen zum Vermietungsobjekt ist Lemgo, die Amtssprache ist deutsch, zur Anwendung kommt deutsches Recht